V E R G A B E B E S T I M M U N G E N

des

Junggesellenverein Dattenberg 1759 e.V.
(JGV Dattenberg 1759)

vom 22.11.2002

 

§ 1
Allgemeines

In den Vergabebestimmungen sind die Teilnahmeberechtigungen und Regelungen der Schießwettbewerbe des JGV Dattenberg 1759 geregelt. Grundlage dafür ist §17 der Geschäftsanweisung.

 

§ 2
Junggesellenpokal

Der Junggesellenpokal wird beim Königsschießen ausgeschossen. Beim Schießen um den Junggesellenpokal kann jedes männliche Einzelmitglied teilnehmen. Für die Teilnahme an diesem Pokal ist ein Startgebühr zu entrichten. Die gültige Höhe ist aus der Beitrags-/Gebührenliste ersichtlich.

Beim Schießen gelten folgende Regeln:

  • Jeder hat 4 Schuss, davon wird das schlechteste Ergebnis gestrichen
  • Für jeden Fehlschuss ist eine Gebühr zu entrichten (Höhe siehe Beitrags-/Gebührenliste)
  • Gewinner ist derjenige, der am meisten Punkte/Ringe geschossen hat
  • Bei Punktegleichstand ist ein Stechen erforderlich

Der Junggesellenpokal ist ein Wanderpokal. Der Pokal bleibt Eigentum des Junggesellenvereins Dattenberg 1759 e.V..

Der Pokal ist bis zum Königsschießen an den Vorsitzenden zurück zu geben.

Der Pokal wird mit einer Urkunde an der Kirmes beim Könisball dem Gewinner überreicht.

 

§ 3
Ehrendamenpokal

Der Ehrendamenpokal wird beim Königsschießen ausgeschossen. Beim Schießen um den Junggesellenpokal kann jedes weibliche Einzelmitglied teilnehmen. Für die Teilnahme an diesem Pokal ist ein Startgebühr zu entrichten. Die gültige Höhe ist aus der Beitrags-/Gebührenliste ersichtlich.

Beim Schießen gelten folgende Regeln:

  • Jeder hat 4 Schuss, davon wird das schlechteste Ergebnis gestrichen
  • Für jeden Fehlschuss ist eine Gebühr zu entrichten (Höhe siehe Beitrags-/Gebührenliste)
  • Gewinner ist derjenige, der am meisten Punkte/Ringe geschossen hat
  • Bei Punktegleichstand ist ein Stechen erforderlich

Der Ehrendamenpokal ist ein Wanderpokal. Der Pokal bleibt Eigentum des Junggesellenvereins Dattenberg 1759 e.V..

Der Pokal ist bis zum Königsschießen an den Vorsitzenden zurück zu geben.

Der Pokal wird mit einer Urkunde an der Kirmes beim Könisball dem Gewinner überreicht.

 

§ 4
Bürgerkönig/in

Jeder Bürger der Gemeinde Dattenberg darf bei diesem Pokal teilnehmen, außer aktive Einzelmitglieder  des JGV Dattenberg 1759. Für die Teilnahme ist ein Startgebühr zu entrichten. Die gültige Höhe ist aus der Beitrags-/Gebührenliste ersichtlich.

Die Kette des Bürgerkönig/in ist eine Wanderkette. Die Kette bleibt Eigentum des JGV Dattenberg 1759. Der Gewinner erhält die Kette und eine Urkunde beim Königsball des JGV Dattenberg 1759.

Die Kette ist bis zum Königsschießen an den Vorsitzenden zurückzugeben.

 

§ 5
Junggesellenkönig

Das Ausschießen des JGV Königs gliedert sich in 2 Teile:

  • Pfänderschießen
  • Ausschießen des Königs

Pfänderschießen

Beim Pfnderschießen darf jedes Einzelmitglied des JGV Dattenberg 1759 teilnehmen. Für die Teilnahme ist ein Startgebühr zu entrichten. Die gültige Höhe ist aus der Beitrags-/Gebührenliste ersichtlich.

Beim Pfänderschießen gelten folgende Regeln:

  • Für jeden Fehlschuss ist eine Gebühr zu entrichten
  • Für den Abschuss des Nase ist eine Gebühr zu entrichten

Die Höhe der Gebühren ist aus der Beitrags-/Gebührenliste ersichtlich.

Die Gewinner der Pfänder erhalten beim Königsball des JGV Dattenberg 1759 einen Orden.

Junggesellenkönig

An dem Schießen um den Junggesellenkönig dürfen nur männliche Einzelmitglieder teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet und beim Pfänderschießen teilgenommen haben.

Der König muss seine Königin aus den Einzelmitgliedern des JGV Dattenberg 1759 wählen.

Die Königin und der König erhalten beim Königszug ihre Orden und beim Königsball ihre Pokale und Urkunden überreicht.

Pokale sind Wanderpokale des JGV Dattenberg 1759. Die Pokale und die Schärpe sind Eigentum des JGV Dattenberg 1759.

Pokale und Schärpe sind bis zum Königsschießen an den Vorsitzenden zurückzugeben.

 

§ 6
Schlussbestimmung

Die Vergabebestimmungen wurden von der Mitgliederversammlung am 22.11.2002 einstimmig beschlossen.